07.11.2016 - 8 Aufhebung der Gestaltungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder gibt Erläuterungen zum Mitwirkungsverbot von Stadtvertretern, die gleichzeitig Immobilienbesitzer im Satzungsgebiet sind.

Die Bürgermeisterin ergänzt, dass Herr Glaser und Herr Fittschen vom Städte und Gemeindetag nach § 24 der Kommunalverfassung kein Mitwirkungsverbot erkennen sondern nach § 24 Abs. 2(1) einzustufen sind.

Herr Cordes verweist darauf, dass jeder Stadtvertreter selber entscheiden muss und ggf. einen Antrag auf Befangenheit stellen sollte.

Die Bürgermeisterin hält zur Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz eine Präsentation (Anhang am Protokoll) ausgehend von dem Motto der GOS „Erhalten und Gestalten“ und der Notwendigkeit der Antragstellungen entweder als Bauantrag oder Veränderungen nach der Gestaltungssatzung. Frau Brusch-Gamm verweist auf Ausnahmen mit den Beispielen Parchimer Straße 9/11 (Flachdach und Fenstergestaltung) sowie Mauerstraße 49 als markante Abweichung bei der keine Städtebauförderung floss und die aus diesem Grund dann auch abweichen durfte.

Am Beispiel der Goethestraße 5-6 erläuterte die Bürgermeisterin die Schwierigkeiten der Bauherren hinsichtlich der Bauplanung des Zweigeschossers, der Dachgestaltung, der Lückenbebauung, der Vertikalen Achsen und der farblichen Gestaltung.

Am Beispiel des Amtsgebäudes wird die Ausnahme des 3. OG. des Anbaues und die geplanten Holzverkleidungen am Altbau und die Einfriedung des neuen Amtsparkplatzes erläutert. Sie berichtet von einem gemeinsamen Vor-Ort-Gespräch mit Herrn Wißuwa FDL Bauordnung des Landkreises. Dieser wies auf die aus seiner Sicht problematische Überarbeitung der Satzung hin. Wie will die Stadt Crivitz festlegen, was bei den vielen bereits bestehenden Abweichungen künftig der Maßstab aller Dinge sein soll. (siehe Anhang: Information aus dem Gespräch). Die Bürgermeisterin stellt die Frage in wieweit in die Grundrechte der Eigentümer nach Gestaltung ihrer Häuser eingegriffen werden darf. Wenn die Gestaltungssatzung bestehen bleibt, werden dann auch die bereits bestehenden ungenehmigten Abweichungen neu zu beurteilen sein.

Leider ist bei den Bürgern der Inhalt der Gestaltungssatzung nicht sehr ausgeprägt.

Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen.

Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.

(Anmerkung des Amtes: Die Amt- Sanierungssatzung endete per 01.2012. Das Amt sieht sich weder in der Lage, eine Bestandsaufnahme zu den Abweichungen aufzunehmen noch die Einhaltung in regelmäßigen Abständen zu prüfen. In den Protokollen fand sich seit 2009 kein Antrag mehr auf Abweichung, obwohl es auch danach noch diverse Sanierungsmaßnahmen gab. Wenn nur die, die auffallen oder beim Landkreis eine Bauantrag stellen, geprüft werden, ist keine Gleichbehandlung mehr möglich.) Herr Wißuwa gab auch auf dem Weg, dass bei Bestätigung der Gestaltungssatzung ab sofort alle Vorschriften dieser Satzung strikt einzuhalten und umzusetzen sind. Frau Brusch-Gamm wirbt nun für die Aufhebung der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz.

Frau Prieske bedauert, dass es keine Möglichkeit gab im Bauausschuss darüber zu beraten, die bestehende Gestaltungssatzung zu überarbeiten, um weiterhin bestimmte Grundstrukturen zu beeinflussen.

Herr Gottschalk betont, dass es in Crivitz auch sehr viele positive Beispiele nach der Gestaltungssatzung gibt, wobei ebenfalls bei baugenehmigungspflichtigen Objekten die Satzung berücksichtigt wurde mit dem Hintergrund den historischen Bestand zu erhalten.

Herr Schröder ist der Ansicht, dass man sich der Zeit anpassen muss um eine moderne Satzung zu erarbeiten, damit das Abwandern von Unternehmen auf die „grüne Wiese“ entgegengewirkt wird. Denkmalgeschützte Häuser müssen sowieso ihren Charakter beibehalten.

Herr Bardenhagen stellt fest, dass das historische Gesamtstadtbild der Innenstadt der Stadt Crivitz erhalten bleiben muss. Er bemängelt die Nichteinbeziehung der beratenden Ausschüsse und stimmt somit gegen die Aufhebung.

Frau Glasemann-Ohl bemerkt, dass trotz Aufhebung der Satzung es keinen Freischein für unkontrolliertes Bauen geben wird.

Frau Döring betont, dass sie für die Aufhebung stimmen wird, um zu vermeiden, dass zurückliegende Verstöße geahndet werden.

Herr Döring wirbt für die Aufhebung der Satzung.

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass bereits eine Beratung zur Satzung erfolgte (siehe Protokoll BA vom 21.07.2016 TOP 10, Hufa 24.10.2016 TOP 11) Sie verliest die vom Amt korrigierte Aufhebungssatzung und lässt über die Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung abstimmen.

 

 

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 Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt folgende Satzung:

 

Satzung der Stadt Crivitz über die Aufhebung der Gestaltungssatzung Crivitz – Fortschreibung und Neufassung

 

Auf Grund des § 86 Absatz 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert am 21. Dezember 2015 (GVOBl. S. 590)   i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 07.11.2016 folgende Satzung erlassen:

 

§ 1 Aufhebung

  1. Die Gestaltungssatzung Crivitz – Fortschreibung und Neufassung , bekannt gemacht am 28.10.2005 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Crivitz „Rund um Crivitz“, Ausgabe 10, in Kraft getreten mit Ablauf desselben Tages, wird aufgehoben.
  2. Der Geltungsbereich  umfasst den ältesten Teil des Altstadtgrundrisses,  begrenzt durch den Crivitzer See, die Mauerstraße,  die Parchimer Straße, die Breite Straße und die Amtsstraße.
    Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

§ 2 Inkrafttreten

  1. Die Satzung über die Aufhebung der Gestaltungssatzung Crivitz – Fortschreibung und Neufassung , bekannt gemacht am 28.10.2005 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Crivitz „Rund um Crivitz“, Ausgabe 10  tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Satzung Crivitz – Fortschreibung und Neufassung , bekannt gemacht am 28.10.2005 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Crivitz „Rund um Crivitz“, Ausgabe 10, in Kraft getreten mit Ablauf desselben Tages, außer Kraft.

 

Crivitz, den     (Siegel) ……………………………..

        Britta Brusch-Gamm

        Bürgermeisterin

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja – Stimmen

 4 Nein –Stimmen

 0 Enthaltungen

 

Herr Gottschalk verlässt die Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14607&selfaction=print