10.10.2016 - 10 Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 10.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage vor. Frau Prieske berichtet, dass der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung hierüber beraten und eine Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung beschlossen hat.
Danach verliest Frau Brusch-Gamm den Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“.
Der Änderungsbereich befindet sich in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, div. Flurstücke (sh. Karte) und umfasst die Flächen im Bereich der Lindenallee die von der Bebauung des Hainbuchenweges und dem Geschosswohnungsbau der Crivitzer Neustadt begrenzt werden. Ebenso werden die unbebauten Flächen am Sportplatz und gegenüber des Heizkraftwerkes eingeschlossen.
Das angestrebte Planungsziel ist die Änderung von bisher vorgesehenem Geschosswohnungsbau in ein- und zweigeschossige Einzel-, Doppel- und evtl. Reihenhausbebauung in offener Bauweise, die Berücksichtigung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen und die Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
Das B-Planverfahren soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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