16.04.2015 - 11 Spende für Dachsanierung Friedhofskapelle Göhren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Do., 16.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist Herr von Walsleben von der Beratung und Abstimmung der Gemeindevertretung ausgeschlossen.
Herr Hagge verliest die Beschlussvorlage, erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen.
Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Dachsanierung der Friedhofskapelle in Göhren hat Herr Manfred von Walsleben am 26.03.2015 ein Spende in Höhe von 300,00 € geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht gemäß der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurde.
