16.04.2015 - 10 Spende für die Freiwillige Feuerwehr Göhren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist Herr  Hagge von der Beratung und Abstimmung der Gemeindevertretung ausgeschlossen.

Herr von Walsleben verliest die Beschlussvorlage, erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen.

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Göhren hat Herr Jan Nico Hagge eine Sachspende geleistet. Die Feuerwehrkameraden haben 15 Feuerwehrjacken und 15 Feuerwehrhosen erhalten. Laut Rechnung von der Firma TOTAL Feuerschutz GmbH vom 09.12.2014 beträgt der Wert der Sachspende 2.141,11 €.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht gemäß der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurde.

   

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt, die Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Göhren in Höhe von 2.141,11 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1184&selfaction=print