16.04.2015 - 13 Stellungnahme zum Bauantrag Gemarkung Tramm, Fl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist Herr  Maik Beresowski  von der Beratung und Abstimmung der Gemeindevertretung ausgeschlossen.

Herr von Walsleben verliest die Beschlussvorlage, erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen.

 

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Anbau eines Wintergartens und die Überdachung auf der vorhandenen Terrasse am Wohnhaus geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung für den Ort Tramm und fügt sich nach § 34 (1) BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist somit zulässig.

 

Gem. § 36 BauGB ist für das Vorhaben die Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens und der Überdachung auf der vorhandenen Terrasse am Wohnhaus in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstücke 178/6. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

-Frau Lenk verlässt die Sitzung um 20.20 Uhr-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1171&selfaction=print