28.04.2026 - 8.1 Entscheidung der Gemeinde nach § 36 a BauGB ...

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Wortprotokoll

Herr Tiroux erläutert den Beschlussvorschlag.

Anschließend erläutert Herr Würschnitzer, dass bereits Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt wurden. Wichtig sei aber zu bedenken, dass der Beschluss nur den Bauvorbescheid beschließe. Das Bauchrecht sei hiervon nicht betroffen. 

Bei den meisten Bauvorhaben gebe es Gegenstimmen, führt Herr Tiroux aus. Es ginge darum Kompromisse zu finden.

 

Nach einigen Diskussionen zwischen den GV-Mitgliedern wendet sich Herr Czerwonka zu Wort. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag 1 abzustimmen. Dieser würde sowohl die betroffene Öffentlichkeit einbinden als auch der Gemeindevertretung zeit für weitere Überlegungen lassen.

 

Der Vorschlag wird bereitwillig aufgenommen.

 

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Beschluss:


 

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeinde Pinnow führt vor der Entscheidung zum Bauvorbescheid BV 260039 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 261 der Flur 1 in der Gemarkung Godern eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB durch.

 

Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist von der Beteiligung und der damit einhergehenden Verlängerung der Entscheidungsfrist in Kenntnis zu setzen.

Die Benachrichtigung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt postalisch und zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Crivitz.

Die betroffene Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben.

Die abschließende Entscheidung der Gemeinde Pinnow zum Bauvorbescheid BV 260039 erfolgt nach einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2026.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

1