14.04.2026 - 6 Entscheidung der Gemeinde nach § 36 a BauGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 14.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss: Der Beschluss wurde vertagt, da noch grundsätzlicher Klärungsbedarf zum Umgang mit dem § 36a Abs. 2 BauGB mit dem Amt Crivitz besteht.
Das Amt wird gebeten möglichst in der GV Sitzung am 28.04. hierzu vorzutragen.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob ggf. auch in selbiger GV über den Antrag entschieden werden muss, damit keine Verfristung und damit die automatische Genehmigung eintritt.
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeinde Pinnow führt vor der Entscheidung zum Bauvorbescheid BV 260039 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 261 der Flur 1 in der Gemarkung Godern eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB durch.
Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist von der Beteiligung und der damit einhergehenden Verlängerung der Entscheidungsfrist in Kenntnis zu setzen.
Die Benachrichtigung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt postalisch und zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Crivitz.
Die betroffene Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben.
Die abschließende Entscheidung der Gemeinde Pinnow zum Bauvorbescheid BV 260039 erfolgt nach einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2026.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeinde Pinnow erteilt die Zustimmung gemäß § 36 a BauGB zum Bauvorbescheid BV 260039 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 261 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.
Bedingungen:
Die behördlichen Genehmigungen zur Beseitigung der Gehölze auf der Straße Maulbeerweg und alle damit verbundenen Kosten einschließlich der erforderlichen Kompensation sind durch den Antragsteller zu tragen.
Eine eventuelle Befestigung bzw. weiterer Ausbau des Maulbeerweges erfolgt nach Abstimmung mit der Gemeinde Pinnow auf Kosten des Antragstellers.
Die Gemeinde Pinnow ist von jeglichen Kosten/Folgekosten, die im Rahmen des Bauvorhabens entstehen, freizuhalten.
