18.02.2025 - 8 Antrag auf Grundstückszufahrt

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Wortprotokoll

Das Grundstück auf dem die Zufahrt realisiert wird, gehört der Gemeinde.

Die Firstlinie des Gebäudes verläuft parallel zur Straßenlinie. Die Einfahrt muss auf der zur Esche angrenzenden Seite um 2 m reduziert werden.

 

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Beschluss:

 

 Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow beschließt auf der Sitzung dem Antrag auf Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 118/40 mit einer Breite von 4 m (Breite Straßenkante) unter folgenden Auflagen zuzustimmen. 

 

1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

6. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

7. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

8. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1021541&selfaction=print