28.01.2025 - 14 Erneutes Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tiroux erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass derzeit 36 Plätze für pflegebedürftige Personen belegt sind. Der Ursprungsgedanke des Pflegeheims bestand darin, dass die Einwohner der Gemeinde im Falle der Pflegebedürftigkeit im Dorf bleiben können. Der Bauausschuss hat bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens eine Dringlichkeitssitzung einberufen. Herr Schacht erklärt, dass der Landkreis beim Versagen des gemeindlichen Einvernehmens dieses ersetzten würde. Das Verfahren sollte daher zeitnah abgeschlossen werden. Der Bauausschuss hat sich darauf geeinigt, dass die Diakonie die 36 Plätze für die nächste 10 Jahre erhalten bleiben und das Grundstück im hinteren Bereich für bauliche Maßnahmen im altersgerechten Bereich freigegeben werden soll. Der Preis der Diakonie sei jedoch viel zu hoch. Herr Glaser möchte, dass mit der Diakonie ein vernünftiges Gespräch geführt werden und auch der Umgang mit der Diakonie stets gepflegt werden sollte. Anschließend kommt es zur Abstimmung. Hier wird nochmals festgehalten, dass der Bürgermeister beauftragt wird mit der Diakonie ein Gespräch zu führen, dass die vorhandenen 36 Plätze erhalten bleiben und das Grundstück um Haus D und E für bauliche Maßnahmen im altersgerechten Bereich freigegeben wird. Die Beschlussvorlage wird mit Änderungen einstimmig beschlossen. 

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geänderter Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Diakonie ein Gespräch zu führen, dass die vorhandenen 36 Plätze erhalten bleiben und das Grundstück um Haus D und E für bauliche Maßnahmen im altersgerechten Bereich freigegeben wird. Nach positivem Ausgang des Gesprächs wird folgender Beschluss gefasst.

 

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240907 für die Teilnutzungsänderung eines Alten- und Pflegeheimes in eine "Besondere Wohnform für Menschen mit Beeinträchtigungen" auf dem Flst. 80/15 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

Es sind keine Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre oder Zurückstellung des Baugesuches gemäß §§ 14, 15 BauGB) geplant.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0