27.11.2023 - 13 Dringlichkeitsbeschluss zum Antrag auf Zulassun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mildner von der Bürgerinitiative erläutert die Vorlage und hat dazu 8 Punkte ausgearbeitet.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Pinnow trägt folgende Hinweise und Anregungen zum Antrag auf Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans zur Führung des Kiessandtagebaus Pinnow Nord vor.

 

  1. Der Hauptbetriebsplan soll nicht, wie vom Abbauunternehmen beantragt, einen Zeitraum von vier Jahren umfassen (2024-2027), sondern wie bisher lediglich einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach unserem Verständnis besteht kein Rechtsanspruch des Unternehmens auf Erteilung einer Genehmigung für 4 Jahre. Wir bitten das Bergamt, bei der Nutzung seines Ermessensspielraums zu berücksichtigen, dass der Betriebsablauf nicht für vier Jahre absehbar ist, da bis 2027 deutliche Änderungen der Rechtslage in Bezug auf Klimaschutz, Grundwasserschutz und Immissionsschutz möglich sind.
  2. Ein zweijähriger Hauptbetriebsplan soll den Abbau nur im Abbaufeld 3 zulassen, nicht im Abbaufeld 4, da eine Verritzung des Abbaufelds 4 innerhalb von zwei Jahren nicht nötig scheint. Sofern die Hauptbetriebsplandauer nicht auf zwei Jahre verkürzt wird, muss durch das Abbauunternehmen benannt werden, welche Abbautätigkeiten konkret in den beiden Zwei-Jahres-Zeiträumen stattfinden, um die Verritzung auf das Mindestmaß zu beschränken
  3. Die in Kapitel 4.3 genannte Abflachung der Halde aus Überschusssanden im Südteil des Tagesbaus, soll nicht nur „voraussichtlich“ erfolgen, sondern muss während der Dauer des beantragten Hauptbetriebsplans abgeschlossen werden. Die Halde ist eine Quelle von Sandverwehungen.
  4. Die in Kapitel 1.3.2 genannte Schallmessung bei der Aufnahme der Nassaufbereitung am Standort 2 muss auch die neuen Lastfälle 2B und 3 der schalltechnischen Untersuchung abdecken, d.h. auch den Einsatz des Seilzugbaggers. Die Durchführung einer weiteren Schallmessung soll außerdem für die spätere Aufnahme der Tätigkeit der Zwischenpumpe vorgeschrieben werden.
  5. Aus den Abbauplänen ergibt sich, dass Radlader und LKW zukünftig nicht nur in der Nähe der Siebanlage eingesetzt werden, sondern auch im Einsatzbereich des Seilzugbaggers in den ortszugewandten Randlagen des Tagebaus. Eine Steigerung der Lärmbelastung durch Warnsignale rückwärtsfahrender Radlader und LKW ist dadurch wahrscheinlich. Es soll aus Immissionsschutzgründen der Einsatz moderner Warnsignale vorgeschrieben werden, die beispielsweise nur bei Aufenthalt einer Person im Nahbereich akustisch reagieren.
  6. Wegen der Ortsnähe des Tagebaus Pinnow Nords soll die übliche Höhe der Randböschungen von 2m für neu zu errichtende Wälle auf 3m erhöht werden, um Lärm-, Licht- und Staubimmissionen in den Wohnlagen zu minimieren
  7. Um Lichtimmissionen in den Ortslagen zu minimieren, sollen für den nächtlichen Objektschutz ausschließlich Infrarotlichtquellen eingesetzt werden. Herkömmliche Leuchtmittel sollen zudem nur unterhalb der Oberkante des Böschungsrandes installiert sein, damit eine Blendung in den anliegenden Häusern ausgeschlossen ist.
  8. Eine Anbindung an das Stromnetz und Abschaffung des Dieselaggregates soll in der Zulassung des Hauptbetriebsplans als dringliche Maßnahme benannt werden. Wir verweisen auf das diesbezüglich. Ergebnis des Erörterungstermins vom 08.11.2022 zum Rahmenbetriebsplan Pinnow Nord. Aus Klimaschutzsicht ist die Verbrennung großer Mengen fossiler Brennstoffe äußerst schädlich. Die CO2-Belastung der Atmosphäre und der dadurch forcierte Klimawandel hat bereits seit Jahren zu einschneidenden Maßnahmen auf nationalem und internationalem Gebiet geführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage