04.09.2023 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Teil-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 04.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Beschlussvorlage wurde leicht abgeändert. Die Änderungen sind den Stadtvertretern vor der Sitzung bekanntgegeben worden.
Herr Güßmann bittet darum, dass die Bereiche, von denen die Rede ist, künftig bildlich deutlicher dargestellt werden.
Frau Brusch-Gamm stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt für den seit 2006 rechtswirksamen Teil-Flächennutzungsplan für den Bereich Crivitz die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 5,7 ha und umfasst eine Fläche in Gemarkung Crivitz, Flur 30, Flurstücke 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 und Teilflächen der Flurstücke 128, 3/6, 2/20, 1/7, 49/7 und 49/8.
Begrenzt wird der Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Nordosten durch das Wohngebiet Neustadt, im Südosten durch Acker, im Südwesten durch die Parchimer Straße und im Nordwesten durch das Umspannwerk, Gärten und Garagen.
Ziel der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Crivitz ist es, die Entwicklung in der Crivitzer Neustadt im Bereich „Auf dem Mühlenberg“ hinsichtlich der Neuausweisung einer Wohnbaufläche, der teilweisen Umnutzung der Sondergebietsfläche Handel in eine gemischte Baufläche und der Verschiebung der Sonderbaufläche Handel in Richtung Südosten darzustellen. Zweck ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einzelhandelsmärkten in der Sonderbaufläche Einzelhandel, die Bestandssicherung und Neuordnung der bestehend gemischt genutzten Flächen in der Mischbaufläche und die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Übergang zum Wohngebiet Neustadt. Der Teilflächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Plans Nr. 13 geändert.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
Es gibt einige Änderungsvorschläge zur Sitzungsniederschrift vom 26.06.2023.
Zu TOP 7, Unterpunkt „Stellungnahme zum ‚Crivitzer Lokalanzeiger‘“: Herr Reinke stellt klar, dass er in der vorigen Sitzung die Tatsache, dass die Stellungnahme Teil des Berichts der Bürgermeisterin war, kritisiert hat. Somit wird der Satz „Herr Reinke findet, dass dies nicht in den öffentlichen Teil der Sitzung gehört“ zu „Herr Reinke findet, dass dies nicht in den Bericht der Bürgermeisterin gehört“ geändert. Diesen Einwand erhebt er erneut.
Zu TOP 18: Herr Bardenhagen merkt an, dass folgender Satz im Protokoll der vergangenen Sitzung fehlt: „Herr Bardenhagen fragt, ob es zwischen der Stadt Crivitz und der Volkssolidarität einen Kooperationsvertrag gibt oder gegeben hat, und ob die Stadtvertretung einen Beschluss darüber gefasst hat.“
Frau Brusch-Gamm stellt die Niederschrift, mit den oben vorgeschlagenen Änderungen, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
0 |
2 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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