16.03.2016 - 9 1. Beratung zur Teileinziehung Plantagenweg und...

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Wortprotokoll

Teileinziehung Plantagenweg

Die Vorsitzende informiert über die Möglichkeiten von Teileinziehung (Unterhaltunsgpflicht bleibt bei der Kommune) und Abstufung zur sonstigen öffentlichen Straße (Unterhaltungspflicht kann ggf. auf Anlieger übertragen werden). Die OTV bittet das Bauamt eine solche Abstufung des Plantagenweges zur sonstigen öffentlichen Straße zu prüfen, um die Unterhaltungspflicht gem. § 16 Abs. 2 StrWG-MV auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu übertragen. Die Zuwegung zu den Wohnhäusern der sog. Obstplantage ist über diesen Teil des Plantagenweges nicht mehr erforderlich, da  anders vertraglich gesichert. Der Plantagenweg wird nur noch von den Anliegern (Land- und Forstwirtschaft) genutzt, so dass eine Unterhaltung durch diese auch sachgerecht erscheint.

 

Einziehung Brücke Augustenhof

Eine Einziehung der Brücke Augustenhof für den Fahrzeugverkehr lehnt die OTV ab. Es handelt sich um einen regelmäßig genutzten öffentlichen Verbindungsweg nach Pinnow, zur Autobahn,  nach Schwerin etc., der eine unverzichtbare Verkehrsbedeutung für den Pkw-Verkehr hat. Bei einer Einziehung würde Augustenhof zur Sackgasse.

Zur Entlastung der Augustenhofer Brücke ist die bestehende  Tonnagebegrenzung durch eine richtige Beschilderung sicherzustellen: Auf der Pinnower Seite fehlt das Tonnagebegrenzungsschild ganz, auf der Augustenhofer Seite ist das Schild zur Tonnagebegrenzung  schon vor der Buswendestelle anzubringen (nicht erst unmittelbar vor der Brücke) , so dass LkWs rechtzeitg wenden können. Zudem sollten an der Brücke Verkehrsleitpfosten aufgestellt werden.

Die im Rahmen der Brückenkontrolle festgestellte Verunkrautung sollte zum Schutz der Brücke unbedingt entfernt werden. Dies war schon mehrfach angemahnt worden. 

 

 

 

 

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