11.01.2017 - 12 Abstimmung zur Verfahrensweise Änderung/Beibeha...

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Wortprotokoll

Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach über eine Straßenumbenennung beraten. Letztendlich wird die Auffassung vertreten, dass eine Änderung nicht zwingend erforderlich ist. Eine Änderung des Straßennamens oder auch nur der Postleitzahl würde für die Bürger die Änderung sämtlicher Papiere, welche mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, bedeuten. Auch im Hinblick auf die kürzlich erfolgte Bereinigung der Hausnummern im Schmiedeweg in Kritzow, müssten alle Anwohner vom Schmiedeweg erneut alle Dokumente ändern lassen.  Es besteht Einigkeit, dass es keine weiteren Veränderungen geben soll.

 

Jedoch soll geprüft werden, ob mit einer Zusatzbeschilderung (Hausnummernanzeige o.ä.) für die Hauptstraße eine Verbesserung erzielt werden kann. Dies könnte evtl. auch für den Birkenring in Betracht kommen. Herr Weinke wird sich darum kümmern.

 

In diesem Zusammenhang weist Herr Cleff daraufhin, dass es im 2. Baugebiet in Langen Brütz oft zu falschen Postzustellungen kommt, da die Häuser des Schwedenrings 14 und Kirchsteig 14, beide Ihre Erschließung vom Schwedenring haben. Hier soll von Amtswegen geprüft werden, ob eine Änderung erfolgen kann.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt keine Änderung der Postleitzahl für den Ortsteil Kritzow zu beantragen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen