18.02.2016 - 12 Grundsatzbeschluss zum Breitbandausbau

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Wortprotokoll

Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der erste Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden. Zwischen dem Landkreis und dem BKZ M-V wurden Pilotprojekte für den 1. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Nach Ablauf des 1. Aufrufes soll im Zeitraum Februar bis Mai/Juni 2016 der 2. Aufruf bearbeitet werden. Erklärtes Ziel des Amtes Crivitz ist es, hier ein Projektgebiet einzubringen. Auf der Bürgermeisterberatung am 03.02.2016 wurde durch den Breitbandkoordinator des Landkreises der erste Entwurf eines Clusters aus dem Amtsbereich vorgestellt. Danach gehören zu den Projektgebiet Flächen der Stadt Crivitz sowie der Gemeinden Sukow, Demen, Barnin, Bülow, Friedrichsruhe und Zapel. Der Landkreis ist bereit, für die betroffenen Gemeinden Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10 % ist durch die Gemeinden zu gewährleisten. Nähere Einzelheiten werden in einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen den einzelnen Gemeinden und dem LK LWL-PCH vereinbart.

Frau Brusch-Gamm und Frau Prieske ergänzen die Ausführungen und legen dar, dass eine schnelle Internetverbindung auch in den ländlichen Regionen unverzichtbar ist. Frau Prieske führt hier beispielhaft das Architektenbüro Albers in Gädebehn an.

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der SV den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s in der Stadt zu beschließen. Der LK LWL-PCH ist zu beauftragen die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechen. => Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen/0/0

Damit wird dem Breitbandausbau zugestimmt.

 

 

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