18.02.2016 - 11 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 48 Sonderge...

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Wortprotokoll

Durch das o. g. Bauleitplanverfahren soll die städtebaulichen Entwicklung vom Flughafen Schwerin-Parchim und dem sich nördlich anschließenden Areal angestoßen werden. Im Zuge der Bauleitverfahren sollen Flughafengebäude und –betriebsanlagen ausgebaut werden und nördlich davon Luxus-Einkaufszentrum, Hotelanlage und Gewerbegebiete entstehen.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 (1) und 3 (2) BauGB  wird die Stadt um ihre Stellungnahme gebeten,.

Die Mitglieder des Bauausschusses sehen keine Bedenken in den geplanten Vorhaben und empfehlen der SV keine Einwendungen gegen die Bauleitverfahren zu erheben.

=> Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen/0/0

Damit wird den Bauleitverfahren zugestimmt und der SV die Beschlussfassung empfohlen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage