18.07.2016 - 11 Gemeindliches Einvernehmen zum Neubau eines Woh...

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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm berichtet, dass im Vorfeld der heutigen Sitzung der Bauausschuss aktualisierte Unterlagen zur Beratung vorliegen hatte. Es geht um die Baulücke Goethestraße 6, Goethestraße 8 bleibt Lücke. Das Haus ist kleiner geworden als ursprünglich im Entwurf, es hat jetzt ein Satteldach, die Anbauten ebenfalls. Letztere sind jetzt farblich anders gestaltet. Die Bauherren haben sich auf diese Vorlage verständigt. Die Fensteranordnung widerspricht der Gestaltungssatzung. Darüber streiten sich allerdings die Fachleute. Die äußeren Fenster sind gemäß Planer von der Achse nach links oder rechts geklappt. So sah es auch Frau Behla.

Herr Schröder spricht sich dafür aus, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da man sich über mehrere Schritte an diesen Plan herangearbeitet hat.

Frau Prieske führt aus, dass sich der Bauausschuss nicht festgelegt hat. Ihre Meinung ist jedoch nach Satzung zu entscheiden. Das ist eine Verpflichtung, die sich die Stadt selbst auferlegt hat.

Auch Herr Gottschalk beruft sich auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung. Es sind auch Folgeentscheidungen zu bedenken. Die Empfehlung der letzten Bauausschusssitzung war, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Frau Brusch-Gamm verliest die Beschlussvorlage, die die Nichterteilung des Einvernehmens zum Gegenstand hat

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 160303) nicht zu erteilen.

 

Das Vorhaben ist entsprechend den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz umzusetzen. Die Anordnung der Fensteröffnungen weicht in Bezug auf § 5 (6) von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

2Ja – Stimmen

10Nein –Stimmen

1Enthaltungen

Frau Brusch- Gamm berichtet, dass nach Aussage von Frau Behla die Gestaltungssatzung Spielraum hat. Es sollte überdacht werden, wie weit sie gefasst sein sollte und für welchen Bereich (Kernbereich) sie gilt. Herr Gamm möchte, dass protokollarisch festgehalten wird, dass er die Erklärung des Wortes „sollen“ in der Sachverhaltsdarstellung für falsch hält.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=647&TOLFDNR=12377&selfaction=print