25.01.2016 - 9 Grundstücksangelegenheiten - Vereinfachte Umleg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 25.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Antje Zapf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der von der Stadt Crivitz am 25.01.2016 gefasste Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Crivitz-Trammer Straße V018“ gemäß § 82(1) BauGB ist am 25.01.2016 unanfechtbar geworden. Die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin wird beauftragt, die Unanfechtbarkeit im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt zu machen und den Beschluss umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
14Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Damit ist einstimmig beschlossen, dass die Unanfechtbarkeit der vereinfachten Umlegung am 25.01.2016 eingetreten ist und dass die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin beauftragt wird, die Unanfechtbarkeit im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt zu machen und den Beschluss umzusetzen.
Herr Rencker und Herr Stamer nehmen am weiteren Verlauf der Sitzung teil.
Es sind wieder 16 von 17 Stadtvertretern anwesend.