23.10.2023 - 7 Antrag auf 7. Planänderung des planfestgestellt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Mo., 23.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Pinnow trägt folgende Hinweise und Anregungen zum Antrag auf 7.Planänderung des planfestgestellten Vorhabens Rahmenbetriebsplan Kiessandabbau im Tagebau Pinnow Süd vor.
1. Insoweit kein Bestandsschutz durch das Abbauunternehmen geltend gemacht werden kann, lehnt die Gemeinde eine Ausweitung des Kiesabbaus in der Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassung Pinnow mit Verweis auf die Wasserschutzgebietsverordnung Pinnow, Anhang 2 Nr. 2 ab (Verbot der Veränderung oder Aufschlüsse der Erdoberfläche, darunter Kiesgruben, wenn die Schutzfunktion der Deckschichten des Hauptgrundwasserleiters hierdurch wesentlich gemindert wird)
2. Die im Antrag des Abbauunternehmens genannte Teilfläche des Flurstücks 303, für welche ein Abbau im Rahmen einer grundeigenen Gewinnungsberechtigung (GGB) beantragt ist, befindet sich nicht im Vorranggebiet der Rohstoffsicherung im Sinne der regionalen Raumentwicklungsplanung, jedoch im Vorbehaltsgebiet Trinkwasser, sowie in der Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassung Pinnow. Die Gemeinde macht für diese Fläche die Trinkwassergewinnung als Raumnutzungsanspruch geltend. Eine bergbauliche Nutzung wird durch die Gemeinde abgelehnt, da dies nachteilig für die Trinkwassergewinnung wäre.
3. Der Nachbarschaftsbezogene Immissionsschutz ist für die Anwohner sehr wichtig. Eine Feststellung schon auf Rahmenbetriebsplanebene, dass Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (vgl. Kapitel 13 des Antrags), halten wir für verfrüht. Nachbarschaftsbezogene Immissionen sollen auf Hauptbetriebsplanebene, in Kenntnis der konkreten Abbauaktivitäten, betrachtet werden. Vor Aufnahme des Betriebs sind Berechnungen zum Immissionsschutz, und bei Aufnahme des Betriebs Lärmschutzmessungen in den Wohnlagen vorzunehmen, incl. Messung von tieffrequentem Lärm nach DIN 45680. Die bestehende Aufbereitungsanlage soll mit einer Lärmschutzwand wie in Pinnow Nord versehen werden, um ein Schutzniveau wie in Pinnow Nord herzustellen. Durch die Lärmschutzwand soll die Abstrahlung in Richtung der Ortslage Pinnow, und ebenso in Richtung Pinnow Ausbau, Zietlitz und Peckatel reduziert werden
4. Wir bitten ferner um die Berücksichtigung folgender Punkte:
a. Das Förderband, dass das zusätzliche Abbaugebiet an die Aufbereitungsanlagen anbindet, und dafür die Straße „Zum Ausbau“ queren wird, soll als Tunnel realisiert werden, nicht als Brücke. Grund ist die Verminderung von Schallemissionen und die geringere Sichtbarkeit einer Tunnellösung
b. Die straßenbegleitenden Bäume entlang der B321 sollen geschützt werden
c. Entlang der B321 sollen umfangreich Böschungen und Vegetation errichtet werden, um den Lärm weiter zu reduzieren, die Sichtbarkeit des Tagebaus zu mindern und um Sandverwehungen in Richtung der Ortslage Pinnow zu vermindern
d. Für die Stromversorgung der Abbaugeräte soll kein Stromaggregat verwendet werden, eine Anbindung an das Stromnetz soll erfolgen. Hierdurch wird eine weitere Lärmemissionsquelle eliminiert, sowie die Abgasbelastung und der Verbrauch fossiler Brennstoffe vermindert.
e. Für die Sicherung der Abbauanlagen mit Kamerasystemen und Scheinwerfern sollen ausschließlich Scheinwerfer mit einem Frequenzspektrum außerhalb des menschlichen Sehvermögens genutzt werden (Infrarot/Schwarzlicht)
f. Zu Wohngebäuden soll ein Abstand von mindestens 200m gewahrt werden
Anlagen zur Vorlage
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