26.06.2023 - 7 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 Es sind 12 Einwohner anwesend.

 

Einwohnerin (1) erfragt, warum die Schilder am Goderner Strand, bezüglich der Hundeführung, nicht größer bzw. besser lesbar gestalten werden können. Es gibt immer wieder Probleme mit Hunden, die zwischen den Badegästen unangeleint herumtollen.

Herr Tiroux gibt den Hinweis, dass es eine neue Hundeverordnung gibt, die im gesamten Amtsbereich gilt. Auch ohne diese Schilder ist die Verordnung gültig. Es sollen dennoch neue Schilder für den Strand in Godern bestellt werden. Gespräche wurden hierzu schon mit dem Amt geführt. Die Gemeinde hat kein Ordnungsrecht, und auch durch das Ordnungsamt sei dies nicht durchsetzbar, da der Amtsbereich mit seinen 17 Gemeinden, sehr groß ist und das Ordnungsamt sehr klein.

 

Einwohner (2) möchte wissen, in welcher Höher der Bürgermeister laut Satzung befugt ist, Bauaufträge auszulösen. Herr Tiroux gibt die Antwort: „Bis 5.000,00 €“.

Daraufhin möchte der Einwohner wissen, ob es richtig sei, dass der Bürgermeister dem Pächter des Goderner Strandes verboten hat, Arbeiten durch das Unternehmen des Einwohners ausführen zu lassen. Herr Tiroux bittet den Einwohner, sich an den Pächter zu wenden.

Einwohner (2) gibt den Hinweis, dass viele Gäste des Goderner Strandes hinter das Toilettenhaus urinieren. Dies liegt auch daran, dass das Sanitärhaus z. B. morgens noch nicht geöffnet sei. Der Bürgermeister verweist auch hier auf den Pächter der Anlage.

Der selbige Einwohner besteht darauf, dass die Öffnungszeiten des Goderner Strandes bekannt gegeben werden. Herr Tiroux weist darauf hin, dass es sich hierbei um Vertragsdetails handelt und er diese nicht bekanntgeben wird.

Einwohner (3) argumentiert mit dem Informationsgesetz und dass diese Information hierunter fällt. Die Einwohner können sich an das Amt Crivitz wenden und einen Antrag auf Einsichtnahme stelllen, bringt der Bürgermeister entgegen.

Einwohner (3), Herr Bierbrauer-Murken, hat immernoch keine Antwort vom Amt Crivitz bekommen und möchte, dass dies protokolliert wird.

 

Einwohner (2) möchte nochmals wissen, ob der Bürgermeister dem Pächter verboten hat, Arbeiten durch den Einwohner (2) am Goderner Strand durchführen zu lassen.

Herr Tiroux verneint diese Frage und verweist erneut auf den Pächter.“

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4733&TOLFDNR=73179&selfaction=print