15.06.2023 - 6 Antrag auf Verbreiterung einer Grundstückszufahrt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 15.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Zufahrtsverbreiterung unter folgenden Auflagen zu:
(hier wird Punkt 9 ergänzt)
9. Die Umsetzung des Baumes erfolgt durch eine Fachfirma. Es ist eine Anwachspflege/Entwicklungspflege für den umzusetzenden Baum von 5 Jahren zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Zufahrtsverbreiterung unter folgenden Auflagen zu:
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschrift vollzogen werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Tief. oder Rundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monaten nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme vor Ort durchzuführen.
