19.01.2023 - 9 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 19.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der stellvertretende Bauausschussvorsitzende fragt nach:
1. Warum die aufgeführte Ausgleichsmaßnahme überregional durchgeführt werden soll?
2. Was als Pflege für die Flächen der Baukörper geplant ist?
3. Ob die Emission zu den benachbarten Wohngebäuden berücksichtigt wurde?
Herr Hinrichs von der mea übernimmt die Beantwortung der Fragen.
Zu 1. Die aufgeführte Ausgleichsmaßnahme wurde durch die Naturschutzbehörde bestimmt.
Anpassungen der Ausgleichsmaßnahme sind noch möglich. Die Vorschläge
diesbezüglich müssen aus der Gemeinde kommen.
Zu 2. Die Pflege der Flächen unterliegt dem Naturschutzgedanken. Es wird 2x jährlich
eine Mahd vorgenommen. Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Zu 3. Die Emission wurde berücksichtigt. In einer Entfernung von 200m zum Solarpark
sind keine Geräusche desselbigen zu hören.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 “Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.
2. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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