16.11.2015 - 13 Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasanlage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prieske informiert, dass hierüber noch nicht abschließend im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten werden konnte, weil zu den Immissionen zu wenige Informationen vorgelegt werden konnten. Die anderen Stadtvertreter weisen zudem darauf hin, dass auch noch weitere Sicherheitsfragen u.a. zum Brandschutz ungeklärt sind. Frau Prieske gibt jedoch zu bedenken, dass ggf. Fristen an dem gemeindlichen Einvernehmen der Stadt hängen, die eingehalten werden müssen. Frau Prieske empfiehlt deshalb die Beantragung einer Fristverlängerung.

Frau Brusch-Gamm schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen mit dem Zusatz „vorerst“ nicht zu genehmigen, da es noch Beratungsbedarf im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung gibt. Ferner schlägt sie den Zusatz der Beantragung einer Fristverlängerung und die Verweisung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung vor.

Danach stellt sie die Beschlussvorlage mit den vorgenannten Zusätzen zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vorerst nicht zu erteilen, da wichtige Aussagen zum Immissionsschutz nicht ausreichend betrachtet wurden und es noch weiteren Beratungsbedarf im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung besteht.

 

Es ist zu ermitteln, in welche Schallimmissionen an den relevanten Beurteilungsorten zu erwarten sind.

 

Generell ist im Sinne der Minimierung von Beeinträchtigungen die Betankung des Lagerbehälters in einer Tageszeit durchzuführen, die für die umliegende Wohnbebauung am verträglichsten ist.

 

Für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Beratung zur Erteilung des gemeindliche Einvernehmens zum Bauantrag für die Flüssiggasanlage wird noch einmal an den Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

15 Ja – Stimmen

  0 Nein –Stimmen

  0 Enthaltungen

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Flüssiggasanlage vorerst nicht erteilt. Es ist eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Beratung wird noch einmal an den Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.

 

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