16.05.2023 - 9 Beratung zur Umsetzung des Pflege- und Entwickl...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

In der BV heißt es, damit die Fläche als Artenschutzbeitrag für Zauneidechsen anerkannt wird, ist eine gezielte Pflege der Fläche erforderlich.

 

Stellungnahme des Umweltausschusses zur BV SV 703/23 „Umsetzung des Pflege- und

Entwicklungsplanes für die Ausgleichsfläche An der Ziegelei der Stadt Crivitz“

Von der Firma AFRY Deutschland GmbH ist als Nachfolger der Öko-Fa. Ortlieb zur weiteren Bewirtschaftung des Zauneidechsenhabitats ein Pflege- und Entwicklungskonzept vorgelegt worden.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Crivitz.

Der Umweltausschuss ist beauftragt, hierzu seine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme beruht auf langjährige Beobachtungen unter Hinzuziehung von Beobachtungen des dortigen Jägers.

Bei der Begehung an den warmen Maitagen 2023 ist keine Eidechse gesichtet worden. Die Beschreibung der dort wachsenden Flora als Wiesen-Schwingel ist falsch. Wiesen-Schwingel ist eine wüchsige Grasart auf mittleren bis nährstoffreichen Böden. Bei der Flora auf der Fläche handelt es sich um Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) und Schaf-Schwingel (Festuca ovina). Beide Grasarten sind Anzeiger für ausgesprochen nährstoffarme Böden.

An weiterer Bodenflora sind Frühlings-Greiskraut, Sandstrohblume, Kleiner Storchschnabel, Kleines Habichtskraut, aber nur wenige andere Arten auf diesen Magerböden anzutreffen. Dicht bewachsene Flächenanteile wechseln sich mit nur mäßig vorhandener Bodenflora ab. Damit stehen den Eidechsen sowohl dichte Unterschlupfmöglichkeiten als auch besonnte Flächen ausreichend zur Verfügung.

Die Bodenwertzahl dieser Fläche liegt etwa bei 15 – 17 Bodenpunkten.

Die Strauch- und Baumarten, überwiegend Hasel, Weißdorn, einz. Eichen sind 2015 im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme angepflanzt worden. Einige dieser Anpflanzungen sind auf Grund von Nährstoff- und Wassermangel bereits abgestorben. Die Kiefern und einz. Birken haben sich natürlich verjüngt. Sie sind in kleinen Gruppen aufgewachsen. Einige der Kiefern werden durch das Rotwild geschält und weitere Kiefern hat der Hirsch beim Fegen zerschlagen.

Ein künftiger Dichtschluss dieser Baumgruppen als Unterschlupf für Schwarzwild ist nicht zu erwarten. Diese Fläche mit ihren ausgehobenen kleinen Kiesbergen als Eidechsenlebensraum wird vom Rotwild aufgesucht, um in dem scharfen Kies durch ständiges Hin- und Hertreten die Milben von den Schalen abzustreifen.

Die Bäume auf dieser Fläche werden ohnehin vom Wachstum nur die fünfte Bonität erreichen. Sie eignen sich nicht als Sitzgelegenheit für Greifvögel, um von hier aus Jagdbeute zu erspähen. Der Turmfalke ist über dieser Fläche „Dauergast“ auf Beute nach Eidechsen und Mäusen. Er rüttelt etwa 60-80m über den Boden, erspäht die Beute und stößt wie ein Pfeil auf die Maus oder Eidechse zu.

Die aus Feldsteinen, Holz, Schottersteinen und Kies aufgetragenen „Eidechsenwohnsiedlungen“ sind stark von Mäusen besiedelt. Die Beute der Mäuse sind u.a. die Eier der Eidechse und auch Jungtiere.

Der Gummizaun, um die Fläche herum, ist an mehreren Stellen offen. Die Aussage, dass die Zauneidechsen standorttreu sind und nur wenige Meter, 10 – 20m, von ihrem Lebensraum sich entfernen, läßt die Aussage zu, dass die Umzäunung bedeutungslos ist. Die Hälfte der Fläche im Osten und im Süden ist mit bewirtschafteten Ackerflächen begrenzt. Die anderen Seiten in Richtung Osten und Norden grenzen an Waldflächen (Kiefer) an. Insbesondere die nördliche Waldfläche ist

mit mäßigen Bewuchs und einer Sonneneinstrahleung besonders gut geeignet als Lebensraum für Eidechsen. Hier sind auch häufig Eidechsen anzutreffen. Dieses Areal wird den Eidechsen mit dem Zaun aber verwehrt. Der Gummizaun ist entlang der Waldgrenze zurückzubauen.

Vor drei Jahren ist zur Aufwertung der Fläche an mehreren Stellen streifenweise der Oberboden abgetragen worden. Der Bodenaushub ist seitlich davon zum Wall abgelagert. Sowohl auf der vom Oberboden abgetragenen Fläche und dem Wall sollten insektenfreundliche Wildkräuter angesiedelt werden. Diese Aufgabe ist aber nicht erfüllt worden. Mit der Ansaat einer Artenvielfalt anWildpflanzen ist dann auch eine Artenvielfalt an Insekten vorhanden. Damit ist dann die Nahrungsquelle für die Eidechsen ausreichend gesichert. Ein Zufüttern mit Heimchen ist somit nicht erforderlich.

Diese Flächen sind wieder in Funktion zu bringen.

Das empfohlene Abfackeln der Fläche in den Herbst- un Wintermonaten hat nicht zu erfolgen. Im Amt Crivitz ist ohnehin ein Abbrenen von Reisig u.a. Grasflächen nicht zulässig. Ein Aufstellen von Gabionen als künstliche Gebilde in einem Naturraum wird nicht zugelassen.

Bevor weitere Aufwertungen der Fläche als Lebensraum für die Zauneidechse geschaffen werden, sind die vorhandenen Einrichtungen in ihrer Funktion herzurichten.

Eine Abstimmung für das Funktionieren dieses Eidechsenhabitats ist zwischen den Verfassern des Pflege- und Entwicklungsplanes, der UNB und dem Umweltausschuss der Stadt Crivitz erforderlich.

Der BV wird in dieser vorgelegten Fassung nicht zugestimmt.