16.05.2023 - 8 Artenschutzrechtlicher Ausgleich aus dem B-Plan...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Friedrich hat die Planungsgrundlagen für das Ökokonto der Stadt Crivitz erläutert. Der Umweltasuschuss hat nachfolgende Einwände und empfiehlt:

Die gegenwärtig vorhandene Feldhecke ist nach §26 des Landesnaturschutzgesetz ein geschützter Landschaftsbestandteil. Sie erfüllt bedeutende Funktionen als Windschutz für die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sie ist Nahrungsgrundlage für viele Insekten und Tierarten, sie ist Brutplatz für Vögel und Unterschlupf vieler a. Tierarten. Die Feldhecke ist zu erhalten, eine Rodung wird nicht zugestimmt.

An fremdländischen Baumarten sind einzelne (wenige) Eschen-Ahorne und viele Robinen in der Hecke enthalten. Die Robine ist eine willkommene Beimischung in der Hecke. Sie ist Stickstoffspeicher, Nahrungsquelle für Insekten und sie erfüllt gegenwärtig wegen ihrer Anspruchslosigkeit an Boden und Klima die Bedingungen an die lfd. trockenen Sommer. Die berwiegenden Baumarten sind jedoch heimische Arten.

Der Eschen-Ahorn und einzelne (weinige) überhängenden Bäume können aus der Heckeentnommen werden.

 

Die Anlage eines dreireihigen Gehölzstreifens erübrigt sich mit dem Erhalt der Feldhecke. Auf der freien Fläche sind einzelen Strauchgruppen zu pflanzen.

 

Die Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in eine Brachfläche mit Nutzungsoption Wiese wird empfohlen. Die im Herbst vorgesehene Mahd ist erst im Frühjahr vor Beginn der Vegetationsperiode durchtzuführen. Damit dient die Vegetation den Winter über als ein Deckungsschutz.

Die Hinweise und Empfehlungen des Umweltausschusses erfordern eine geänderte Berechnung der Kostenschätzung und Änderung der Bewertung der FÄ für das Ökokonto.

 

Der Umweltausschuss unterstützt diesen artenschutzrechtlichen ausgleich.

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