24.04.2023 - 13 Antrag auf Grundstückszufahrt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 24.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
beschließt auf Ihrer Sitzung, dem Antrag auf eine 8 Meter Breite Grundstückszufahrt zu einer Gewerbefläche in der Gemarkung Crivitz, Flur 13, Flurstück 35/13 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:
- Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.