21.03.2023 - 6 Information zur Mehrwegpflicht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di, 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Mit Beginn des 1.1.2023 besteht die gesetzliche Mehrwegpflicht. Hierzu hat der Vorsitzende des Umweltausschusses seine Gedanken schriftlich allen Ausschussmitgliedern übergeben. Jedes Ausschussmitglied muss sich jedoch hiezu seine Gedanken machen und seinen eigenen Beitrag in die Diskussion einbringen.
Voraussetzung zur Umsetzung der Mehrwegpflicht ist jedoch, dass bei allen Bürgern die Erkenntnis vorhanden ist, dass der Müll ein wertvoller Rohstoff ist und nach seiner künftigen Verwendung geordnet entsorgt wird.
Da gegenwärtig die Mehrwegpflicht nicht so einfach umgesetzt werden kann, wird nach einer praktikabelen Lösung, möglichst einheitlich für Crivitz, gebastelt.
Dennoch sollte schon jetzt bei Ständen während Veranstaltungen die Trennung des Mülls erfolgen. Hierzu darf es für die Stadt Crivitz keine Ausnahmen geben.
Gegenwärtige Diskussionen zur Mehrwegpflicht, wie sie manchmal geäußert werden, „alles nicht so wichtig, wir machen weiter wie bisher“, sind schädlich, um auf diesem Weg der Vermeidung von Plaste voranzukommen.