24.08.2015 - 9 Beschlüsse zur Teileinziehung des Muchelwitzer ...

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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt den Sachverhalt und den Werdegang dar. Sie berichtet, dass mit Fördermittelbescheid seinerzeit die Auflagen zur Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung festgelegt wurden. Im Rahmen der BUGA wurden durch das Energieministerium Festlegungen zur Aufstellung von Hinweisschildern an der B321 getroffen. Folge dessen war, dass die Muchelwitzer Straße einen überörtlichen Charakter erhalten hat, so dass eine Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung nicht zum Tragen kommen konnte. Laut Aussage des Energieministeriums können die Hinweisschilder zurückgebaut werden. Die Stadt kann nun Beschlüsse zur Teileinziehung fassen.