24.08.2015 - 8 Anhörung zum Gemeindlichen Einvernehmen nach § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 24.08.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Irina Pickmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Brusch-Gamm berichtet noch einmal kurz über das unter Bedingungen erteilte gemeindliche Einvernehmen der Stadt Crivitz zum Amtsanbau. Aufgrund der gemachten Bedingungen gilt nach Auskunft des Landkreises von vergangener Woche das Einvernehmen als nicht erteilt. Dies war nicht die Absicht der Stadtvertretung. Um den Baustart nicht unnötig zu verzögern, könnte das fehlende Einvernehmen mit einem erneuten Beschluss ohne Bedingungen geheilt werden. Ansonsten wird das Einvernehmen durch den Landkreis mit entsprechenden Fristen ersetzt. Folge dessen wäre jedoch eine Verzögerung des Baubeginns mit einem möglichen Scheitern des Amtsanbaus am Standort Crivitz.
Im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung wurde zwischenzeitlich erneut hierüber beraten. Der Ausschuss empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen nicht ohne die beschlossenen Bedingungen zu erteilen.
Es folgt eine rege Diskussion über die Notwendigkeit des Erteilens des gemeindlichen Einvernehmens, über die Gründe, die zu den Auflagen führten (Festlegungen in der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz) und die Möglichkeit der Regelung der Interessen der Stadt Crivitz im Nachhinein. Frau Isbarn wird hierzu ebenfalls gehört. Sie weist darauf hin, dass die Gestaltungssatzung der Stadt auch eine Heckenlösung vorsieht. Der Bau einer Mauer zur Erhaltung des optischen Eindrucks einer geschlossenen Bebauung in der Parchimer Straße würde zu Mehrkosten in Höhe von 18.500,00 EUR im Gegensatz zu einer Heckenlösung führen, die nicht gerechtfertigt werden durch die Festlegungen in der Gestaltungssatzung. Herr Gottschalk bleibt bei seiner Auffassung, dass die Gestaltungssatzung keine andere Option vorsieht. Darauf liest Frau Brusch-Gamm den § 1 der Gestaltungssatzung vor und erklärt, dass Frau Behla vom Bauordnungsamt des Landkreises eindeutig mitgeteilt hat, dass sich die entsprechenden Regelungen der Gestaltungssatzung nur auf Gebäudefassaden beziehen. Eine Diskussion über Hecke oder Mauer ist immer noch möglich.
Frau Brusch-Gamm appelliert an die Stadtvertreter, dass mit einem Versagen der gesamte Standort Crivitz auf dem Spiel steht. Am kommenden Mittwoch stehen bereits die ersten Vergaben auf der TO des Amtsausschusses.
Herr Gamm beantragt die namentliche Abstimmung.
Frau Brusch-Gamm stellt den Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes und Errichtung einer Stellplatzanlage einschließlich Carport“ zur Abstimmung. Es folgt eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag für das Vorhaben 025 0208 0005 BA 150477 Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes und Errichtung einer Stellplatzanlage einschließlich Carport zu erteilen.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Herr SchröderJa
Frau Glasemann-OhlJa
Frau TorbahnJa
Herr RenkerJa
Frau DöringJa
Herr DöringJa
Herr GottschalkNein
Herr GammJa
Herr HeineJa
Herr StadieJa
Herr StamerNein
Herr FreitagNein
Frau Brusch-GammJa