24.10.2023 - 5 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Sukow
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ im Bereich Ortsteil Sukow.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,18 ha und bezieht das Flurstück 79/7, Flur 1, Gemarkung Sukow ein. Im Norden und im Osten befinden sich Ackerflächen. Das Gebiet wird im Süden durch eine vorhandene Biogasanlage und im Westen durch den landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt.
Planungsziel:
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Nachrüstung der vorhandenen Biogasanlage über eine Anpassung der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen, die Berücksichtigung von Flächen für die Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen, die der landschaftsverträglichen Einordnung der technischen Anlage dienen soll. Zweck ist die Aufbereitung des erzeugten Biogases mit einer Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan und anschließender Verflüssigung zu Bio-LNG (bio liquid natural gas).
- Durch den Vorhabenträger ist der Bebauungsplans auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens, die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Abgeltung des Ausgleichs über ein Ökokonto sowie die Herstellung ggfs. erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten.
- Zwischen der Gemeinde Sukow und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB (Durchführungsvertrag) abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
- Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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925,5 kB
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390 kB
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222,4 kB
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118,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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