22.06.2015 - 13 Zeitpunkt des Wechsels von der Kindergartenbetr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 22.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Claudia Hardtstock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Hortbetreuung im August 2015 beginnt gemäß §2, Abs.4 KiföG MV am 31.08.2015. Die Stadtvertretung wird für den einen Tag im Monat August den halben Monatsbeitrag laut §6, Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz nicht erheben.
Abstimmungsergebnis:
17Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Damit ist einstimmig beschlossen, dass für den Monat August 2015 kein halber Monatsbeitrag für die Hortbetreuung laut § 6 Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz für die Kinder, die zum 31.08.2015 von der Kindergarten- in die Hortbetreuung wechseln, erhoben wird.