18.10.2023 - 11 Beschaffung Geräte Bauhof

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Wortprotokoll

 

  • der Laubsauger kann an den vorhandenen Geräten befestigt werden,
  • vorhandenes Laub in den Säcken kann somit leichter entsorgt werden,
  • Arbeitserleichterung für die Gemeindearbeiter,
  • geringere Verletzungsgefahr > Arbeitssicherheit,
  • Laubsauger kann ebenfalls anderweitig genutzt werden z.B. Reinigen der Straßenabläufe,
  • Kosten im Haushalt abgesichert,
  • Grund für Teilung der Beschlussvorlage: es wurde mangelnde Transparenz vorgeworfen: Beschlussfassung zum Ankauf im ö. Teil, Bestätigung Kauf im n.ö. Teil
  • Dringlichkeitsbegründung: Angebotsfristläuft am 10.11.2023 ab

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Dobin am See bestätigen den Dinglichkeitsbeschluss zur Auftragsvergabe Laubsauger.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4422&TOLFDNR=1003774&selfaction=print