18.10.2023 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse aus ...

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Wortprotokoll

 

  • Messung Deckenhöhe im Gemeindesaal Liessow(gem. mit Leica DISTO A2)

Messdatum 11.05.2021 20.09.2023

Messpunkt  

1  2,728 m 2,729 m

2  2,706 m 2,705 m

3  2,696 m 2,697 m

4 Bühne 2,414 m 2,414 m

  • Keine Setzung der Decke festzustellen

 

  • Auswertung kommunaler Abend der WEMAG vom 20.09.23

 Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz gibt die Verfahren zur Durchführung der Wärmeplanung vor. Förderung bis 31.12.23 90 % ab 01.01.2024 nur noch 60 %

< 10T EW: Möglichkeit einfaches Verfahren oder Verzicht unter Bedingungen?

Bedingung: kein vorhandenes bzw. nicht wirtschaftliches Versorgungsnetz

Wir haben es, daher weder Verzicht noch verkürztes Verfahren

 

Bestandteile:

- Bestandsanalyse (Gebäude nach Wärmebedarf, Bestand Versorgungseinrichtungen, Fernwärmeeignungsgebiet,…)

- Potentialanalyse (Sanierungspotential, Wärmepumpeneignung der Gebäude, PV-Potential auf Dach)

- Zielsetzung und

- Möglichkeiten der Umsetzung

Antrag auf Fördermittel im Juni 2023 durch Amt eingereicht mit der Bitte um frühzeitigen Beginn vor Fördermittelzusage – noch offen

Nach Fördermittelbewilligung wird Wärmeplanung durch fachkundiges geeignetes Personal erstellt:

 

  • Wärmeplanung erfolgt durch ENEKA (Energiekartografie), Tochter der WEMAG

Durch den Gesamtüberblick, den die Software über die Gebäude / Quartiere / Projektgebiete bietet und die Fülle an Informationen,  die gezielt an einem Ort per Knopfdruck zentral zusammengestellt werden können, lassen sich Maßnahmen einfach und schneller priorisieren, kommunizieren und einleiten. Die erreichten Einsparungen der Emissionsbudgets verschaffen Handlungsspielräume für die letztendliche Zielerreichung.

Aussage ENEKA zum Zeitraum: nach Erhalt der Unterlagen ist eine Bearbeitungszeit von 6-9 Monaten vorgesehen – Wärmeplanung liegt demnach spätestens Anfang 2024 vor,

 

  • Verkehrsdatenmenge L 101 an SM und Herrn Meier,

„Ich habe die übermittelten Daten aber an die dafür ausschließlich zuständigen Stellen (Polizei und Bußgeldstelle)  weitergeleitet, sollte es sich hier um das Thema der Durchsetzung handeln.“

 

  • Kommunalwahlen/Europawahl

Am 09.06.24 ist die nächste Kommunalwahl (Kreistag, Gemiendevertreter, Bürgermeister) in Verbindung mit der Europawahl.

 

Es fehlt wie immer das Personal für die Besetzung der Wahlvorstände und des Wahlausschusses. Da der Termin doch etwas drängt, bitte ich um Prüfung, wer sich bereit erklären würde, in den Wahlausschüssen mitzuwirken.

Im Wahlausschuss sind 8 Personen pro Wahllokahl. Da es bei uns wieder 2 zugelassene Wahllokale (Liessow und Retgendorf) geben wird würde ich mich glücklich schätzen, wenn mir 16 Einwohner ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei den Wahlen von der Wahlabgabe bis zur Auszählung entgegen bringen würden. Eine zeitliche Besetzung durch die Wahlausschüsse kann innerhalb des Ausschusses festgelegt werden. Diese Einigung hat bisher immer gut geklappt.

Der Termin für die Bereitschaftserklärung ist leider schon der 20.10.23 Es haben sich bisher 4 Personen gemeldet. Danke an den Seniorenverein.

 

  • TW-Speicheranlage Retgendorf neben Brunnenanlage auf Grundstück der Gemeinde

500 m³ Speicheranlage aus 2 miteinander verbundenen Röhren DN 3000

Länge 42,5 m mit

Einer 14,5 m lange Schiebekammer DN 3000 mit allen erforderliche zu-/ablauf- und Sperramaturen Eingefasst von Drainageleitungen, so dass das anfallende Tageswasser abgeführt wird und nicht eindringen kann-reine Sicherheitsmaßnahme

Planung abgeschlossen, nach Genehmigungsphase Bauzeit 4 Monate

 

  • OB Parkstrasse Buchholz abgearbeitet > neuer Belag

 

  • Baumbegehung 25.09.23  Retgendorf, Rubow, Neu Schlagsdorf

Gutachten Neu Schlagsdorf,

Retgendorf Seestraße, Neu Schlagsdorfer Allee - keine Eingriffsmaßnahmen erforderlich

Rubow > 1 Baum an der Feuerwehrzufahrt wird gefällt-Verkehrssicherheit:

Herr Freund stellt in diesem Zusammenhang seinen ans Amt ge3stellten Antrag vor:

  • Alleenerlass: Nur alte Bäume haben Bestandsschutz
  • Gemeinde fällt unter Alleenerlass

 

  • StVO

Neben der Einführung des neuen Verkehrszeichens hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 11.10.23 noch einige weitere Änderungen im Straßenverkehrsrecht beschlossen. Künftig soll der Klima- und Umweltschutz und auch die Gesundheit im Straßenverkehr stärker berücksichtigt werden als bislang. Die Kommunen sollen dafür mehr Freiräume erhalten.

Diese können mit der neuen StVO Verkehrsbeschränkungen allein aus Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründen anordnen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch erläuterte.

Sonderspuren für Busse, Ausbau von Radwegen, Einrichten von Spielstraßen oder leichter Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen können.

 

Die neuen Ziele der Verkehrsplanung müssen zunächst in dem Gesetz verankert werden, bevor sie in die StVO aufgenommen werden können, wie das Ministerium erläuterte. Beide Gesetzgebungsverfahren liefen parallel. Geplant ist, dass beide am 24. November gemeinsam im Bundesrat beraten werden. Dann könnten sie nacheinander in Kraft treten.

 

  • Auswertung „Touristische Modellregionen in MV-Bilanz, Vorausschau“ vom 04.10.23

Gesetzliche Grundlage, dh die Festsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird durch das Tourismusgesetz ab 2025 geschaffen

Voraussetzungen: Tourismuskonzept, dass in Zusammenarbeit Gemeinde mit den Touristikern erstellt werden sollte > Thema für Zukunftsausschuss 

Erstmal im eigenen Haus die Fronten klären und dann gemäß § 149 KV MV die kommunale Zusammenarbeit suchen und auch führen, so dass für die Region ein gleichlautender Wille aller teilnehmenden Gemeinden existiert

Problem:

- Finanzen,

- Zentrale Koordination,Wer macht das, wer bringt sich wie mit ein? Gastronomie? ÖPNV?-sehr viel Arbeit

- Abgabensatzung,

- Abgabenkalkulation, Auftrag an Kubus > Mittel im Haushalt 2024 berücksichtigt

 

In einer GV ist das Ordnungsamt gebeten worden, die Sicherheitsbedingungen und die Gefahren, die vom Grundstück Gieraths ausgehen, zu prüfen und den Eigentümer auf das Gefährdungspotential aufmerksam zu machen.  Ergebnis fehlt

Im Gegenteil, Herr Gieraths hat die Zuwegung (Am Steg?) von der Seestrasse bis zum angrenzenden Gemeindegrundstück, auf dem sich der Spielplatz befindet, abgesperrt. Der Durchgang ist damit nicht mehr gegeben.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4422&TOLFDNR=1002805&selfaction=print