06.09.2023 - 7 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 06.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See vom 07.09.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.02.2020, wird wie folgt geändert:
Der § 6 erhält folgenden Wortlaut:
„§ 6
Beratende Ausschüsse
(1) Die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen.
(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
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Name |
Aufgabengebiet |
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Bauausschuss |
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Zukunftsausschuss |
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(3) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse nach Absatz 2 sind öffentlich. § 4 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz übertragen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Dobin am See, den <Datum>
Siegel
Schwarz
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,1 kB
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