06.09.2023 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 06.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Gast: Frage zu dem Mehrgenerationenspielplatz: Wie ist der Begriff zu definieren? Können den auch ältere Menschen nutzen? Welche Geräte wird es dort geben?
- Alle Altersgruppen können diesen Platz nutzen
-
Geräte in Zusammenarbeit mit sachkundigen Personen ausgewählt
- Geräte im Alter von 8 - 80 Jahren nutzbar
- Enthalten Sitzgelegenheiten für ältere Menschen
- überdachte Flächen vorhanden
Gast: Wenn man den Bürgermeister der Gemeinde Dobin am See bei Google eingibt, dann wird dort noch der vorherige Bürgermeister angezeigt. Kann dies geändert werden?
- Das Amt hat seine Internetseiten auf dem aktuellen Stand.
Gast: Bäume und Sträucher auf dem Damm vertrocknet/ eingegangen. Werden diese noch ersetzt?
- Das Unternehmen ist bereits darauf hingewiesen worden. Regressansprüche werden gelten gemacht.
Gast: Bäume hinter der Kita-Wiese. Werden diese neu bepflanzt? Hierzu gibt es Beschlüsse
- Bepflanzung für Herbst geplant. Noch offen, ob dieses dann noch notwendig ist. Beschlüsse können auch wieder aufgehoben werden.
Gast: Bei den letzten Herbststürmen sind in der Seestraße einige Bäume umgefallen. Werden diese nachgepflanzt?
- Notwendigkeit ist derzeit nicht gegeben. Bepflanzung der Diakonie noch offen. Wird dann ggf. in diesen Zusammenhang erfolgen.
Gast: Fahrradweg alte K1. Es ragen von einer Linde Zweige in den Weg. Das Ausweichen ist ebenfalls unangenehm, da die Wurzeln des Baumes gegenüber den Weg beschädigt haben. Kann man diese Bäume kürzen?
- Frage ist wem diese Bäume gehören, da nicht der ganze Weg Gemeindeeigentum ist. Die Gemeindearbeiter kontrollieren regelmäßig und nehmen Kürzungen vor, falls diese notwendig sind. Herr Schwarz gibt die Anfrage nochmal an die Kollegen zur Kontrolle weiter.
Frage in dem Zusammenhang: Der Weg vom Campingplatz Richtung Flessenow > dort hängen Äste lose in den Bäumen. Können diese entfernt werden, da von den herunterfallenden Ästen eine Gefahr ausgeht.
- Diese Bäume befinden sich in Privateigentum. Der Eigentümer ist bereits auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen worden.
Gast: Linden in der Seestraße. Ist für diese Bäume eine Wachstumsbegrenzung vorgesehen? Hintergrund ist, dass Anwohner gerne eine PV-Anlage auf den Dächern installieren möchten, sollten die Linden allerdings ohne Begrenzung wachsen, dann würden diese Bäume zukünftig die Dächer beschatten.
- Solange in den B-Plänen nichts weiter vermerkt ist, gibt es keine Wachstumsbegrenzung. Die Bäume erhalten lediglich Pflegeschnitte. Sollte ein Gutachter bei einer Prüfung die Ansicht haben, dass eine Kürzung oder Fällen der Bäume/ des Baumes notwendig ist, wird der Einschätzung gefolgt.
- Wer eine PV-Anlage wünscht kann sich an das Amt wenden und eine Prüfung anstreben.
