10.11.2022 - 8 Beschluss über Entwurf und Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Do, 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese vom Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung des Amtes Crivitz erläutert den Beschlussvorschlag.
Nach Rückfragen aus dem Gremium zur Gründlichkeit und Genauigkeit der Ortsbegehungen stellt Herr Reinke einen Antrag auf namentliche Abstimmung.
Nach einer fünfminütigen Pause findet diese statt.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
3 Nein –Stimmen
0 Enthaltungen
Frau Brusch-Gamm – ja
Herr Bardenhagen – nein
Herr Gamm – ja
Herr Holl – ja
Frau Klünder-Fittke – ja
Herr Pekrul – ja
Frau Pyrek – ja
Herr Raulin – ja
Herr Reinke – nein
Frau Reinke – nein
Herr Renker – ja
Herr Rüß – ja
Herr Wurlich – ja
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden Planentwurf und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin“ der Stadt Crivitz zu.
- Der Entwurf des B-Plans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin“ ist gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach
§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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107,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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