19.10.2022 - 6 Beratung zur Ökonomie in der Bewirtschaftung de...

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Wortprotokoll

Die Einnahmen aus Bestattungen sind für 2022 mit etwa 26,- T Euro geplant. Die geplanten Einnahmen sind ein Mittelwert aus den zurückliegenden Jahren.

Die Friedofsgebührensatzung vom 12.12.2016 wird ab dem Jahr 2023 neu angepasst. Der vorliegende Entwurf ist im Umweltausschuss beraten worden. Als Bestattungsart für 2023 ist die Wäldchenbestattung neu hinzugekommenen. Die Wäldchenbestattung ist eine individuelle, würdevolle, kostengünstige und naturnahe Bestattungsform. Um den Stammfuß eines Baumes wird strahlenförmig im Winkel von 45 Grad und versetzt mit einer Länge im Wechsel von 2,50m und

2,00m je ein Urnenplatz eingerichtet. Der Urnenplatz kann bis zu zwei Urnen (für

Familienangehörige) aufnehmen. Die Liegezeit wird auf 99 Jahre festgelegt, danach kann der Baum für die Bestattung neu vergeben werden. Als Urne ist eine biologisch abbaubare Urne, -z.B. aus gepreßtem Maisstärkemehl- zu verwenden, das muss jedoch der Bestatter beachten. Eine Umbettung der Urne ist nicht möglich.

Grab- und Blumenschmuck ist am Stein abzulegen.

Die Urnengrabstelle kann mit einer Platte mit Inschrift des Bestatteten in einem Abmaß von … x … cm versehen werden.

Für die Urnenbestattung im Wäldchen werden nachfolgende Gebühren berechnet:

Die Gebühren für die Urnenbestattung im Wäldchen wird in Anlehnung an die Empehlungen derRuheforst GmbH in Erbach empfohlen, nach:

1. der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle;

2. den Bewertungskriterien für die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden

Naturelemente;

3. und nach der Bestimmung der Beisetzungsstelle für die Verwendung als Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsbiotop.

Hiervon ausgehend werden Wertungsstufen von 1-4 , mit beginnend von 500,- E für die Wertungsstufe 1, mit 750,- E, für die Wertungsstufe 2, mit 740,- E, für die Wertungsstufe 3 mit

950,- E und weiter je nach individueller Festlegung, ausgewiesen.

Darüber hinaus sind Empfehlungen der Ruheforst Schelfwerder der Landesforst MV für die Berechnung der Gebühr für einen Urnenplatz mit einbezogen worden.

Die Wäldchenbesattung im städtischen Friedhof in Crivitz wir danach in die Wertungsstufe 1 eingeordnet.

 

Berechnungsmodell für die Empfehlung:

Ausgehend von 500,-E für einen Urnenplatz wird für einen Pflegezeitraum der

Wäldchenbestattungsanlage von 25 Jahren bei jährlich drei Pflegegängen (je Arbeitsgang 213,- § x 3 Arbeitsgänge / Jahr = 640,- E : 80 Plätze (für 10 Bäume) = 8,- E / Urnenplatz (25 Jahre x 8,- E = 200,- E) ein Pflegeaufwand von 200,- E hinzugezogen. In Anlehnung an die Gebühren in Höhe von 595,- E im Ruheforst Werderholz sind 200,- E (Pflegeaufwand für die Fläche) aufzuschlagen. Somit wird die Gebühr für einen Urnenplatz mit 795,- E empfohlen. Eine doppelte Belegung eines Urnenplatzes wird mit 1.500,- E empfohlen. Die Urnenbestattung am Einzelbaum wird wegen den noch nicht wachstumsreifen Bäume zunächst

zurückgestellt.

 

Zusammenfassung der Empfehlung zur Änderung des vorliegenden Entwurfes der

Friedhofgebührensatzung:

Die Gebühr für einen Urnenplatz im Wäldchen beträgt 795,- E;

die Gebühr für eine doppelte Belegung eines Urnenplatzes beträgt 1.500,- E;

die Gebühr für einen Familienbaum beträgt 3.175,- E;

die Gebühr für eine Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel inkl. der Mögtlichkeit der Urnenaufbettung beträgt 2.000,- E.

 

Alle anderen Gebührensätze sind nach den Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege für den städtischen Friedhof korrekt berechnet und finden die Zustimmung der Mitglieder des Umweltausschusses.

 

Weitere Infos zum Aufbau der Wäldchenbestattung:

Die im Wäldchen stehenden Douglasienbäume sind von trockenem Astmaterial bereits befreit worden. Ein Jägerzaun von 1m Höhe wird die unberechtigte Zuwegung von der Parchimer Seite und von der Gartensparte aus absperren.

Der Containerstellplatz und die abgelagerten Grabsteine werden vom Eingang zur Wäldchenbestattung beräumt.

Ein Feldstein von 1,50m Länge und 60x60 in der Breite wird mit einer Inschrift

„Keiner geht ganz von uns, er geht nur voraus“

im Wäldchen stationiert.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4357&TOLFDNR=67444&selfaction=print