21.07.2022 - 8 Beschluss über Entwurf und Auslegung der 5. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do, 21.07.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden Planentwurf und der Begründung zur 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ mit folgenden Änderungen zu:
- Vorgärten sind offene Vegetationsflächen (keine Schottergärten)
- Kurvenbereiche (Hecken auf 1,20m Höhe) werden im B-Plan gekennzeichnet
- Ferienwohnungen sind unzulässig, nichtstörende Handwerkerbetriebe sind zulässig
- Solarmodule müssen keinen Randabstand von 1,50m aufweisen
- Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt
- Der Entwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach
§ 3 (2) S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Der Beschluss ist gemäß § 2(1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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825,4 kB
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