07.03.2022 - 9 Information zum Antrag der Musikschule Fröhlich

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Wortprotokoll

Über den gestellten Antrag auf Befreiung von den Nutzungsgebühren während der Pandemiezeit ist keine Entscheidung notwendig, da sich herausgestellt hat, dass durch die Musikschule Fröhlich keine Gebühren entrichtet wurden.

Herr Zapf erarbeitet gegenwärtig einen Gebührennutzungsvertrag ab 01.03.2022 (1 Raum in der Grundschule und Speiseraum) und leitet diesen Frau Koch zu.