20.01.2022 - 5 Beratung zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prütz stellt sich kurz vor und erläutert den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 15. Es ergeben sich Änderungen der Gebietsgrenze des Sondergebietes Windenergie im Verhältnis zur WEG-Kulisse des Regionalen Planungsverbandes WM aufgrund der Wohngebiete in Wessin und Zapel. Die geschützten Biotope wurden begangen und erfasst und als Fläche in der Planung berücksichtigt. Das Sondergebiet reicht bis an die Waldflächen, zu denen ein Abstand von 30 m eingehalten werden muss. Die Rotoren der Anlagen werden im Geltungsbereich des SO-Gebiets liegen.

Anschließend wird die Frage gestellt, wie viele WKA errichtet werden können. Herr Prütz erläutert, dass die Anzahl abhängig vom Anlagentyp und den jeweiligen technischen Parametern ist.

Auf die Frage zur Berücksichtigung der geschützten Biotope antwortet Herr Prütz, dass nur die direkte Biotopfläche aus dem SO-Gebiet ausgenommen ist und nicht bebaut werden dürfen. Größere Abstände können nur aufgrund einer Erfassung und dem Nachweis empfindlicher Tierarten festgesetzt werden. Der Umweltbericht ist Bestandteil des zukünftigen Entwurfs. Mit dem Vorentwurf wird nur der erste Schritt gegangen.

 

Herr Heine teilt mit, dass Begehungen und Erfassungen zu den Brut- und Zugvögeln im WEG Wessin stattgefunden haben und fragt, wann dieser Bericht eingearbeitet wird. Herr Prütz teilt mit, dass dieser Bericht durch einen Fachgutachter im Rahmen eines Gutachtens in die Planung einfließen kann. Herr Heine weist auf den Zugkorridor im Plangebiet hin und dass es ornithologische Beobachtungen des Gebietes seit 1956 gibt, die im Zusammenhang mit dem Barniner See von Bedeutung sind. Auch ein Feuchtbiotop in dem jährlich der Kranich brütet ist im Windparkgebiet bekannt.

 

Herr Gamm weist darauf hin, dass Ziel der gemeinsamen Beratung die Empfehlung zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung ist.

 

Vor der Beschlussfassung erbittet sich die OTV Wessin eine 10-minütige Beratungszeit, die gewährt wird.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtvertretung wird aus der gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Umweltausschusses und der OTV Wessin die folgende Beschlussfassung empfohlen: 

 

  1. Die Stadt Crivitz bestätigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 „ Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin.
  2. Die Stadt Crivitz beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) i.V.m. §3(1) BauGB durchgeführt wird.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3(1) BauGB erfolgt durch eine öffentliche Auslegung

 

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Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

2Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage