19.01.2022 - 8 Verfahrensweise Antragsbearbeitung der Grundstü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 19.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Kein Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt die Verfahrensweise bei Anträgen auf Grundstückszufahrten wie folgt zu ändern:
Die Entscheidung über Erstzufahrten bis 5 Meter Breite und ohne Besonderheiten, sowie Baustellenzufahrten werden dem Amt übertragen. Entscheidungen die keine Erstzufahrten oder eine Breite von mehr als 5 Metern betreffen, werden im Bauausschuss beraten und durch den Bürgermeister entschieden. Der Bürgermeister ist über jede genehmigte Zufahrt zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
4Ja – Stimmen
1Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Es soll geprüft werden ob es einen Grundsatzbeschluss über die Breite der Zufahrten gibt. Der Bauausschuss hält eine Breite von grundsätzlich 4 Meter für ausreichend. Ausnahmen können genehmigt werden. Eventuell sollte von der Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, soweit nicht bereits geschehen.
