Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 13 Gemeindevertretern sind 10 anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Bürgermeister bittet zu einer Schweigeminute für die Opfer im Ukraine-Krieg.