24.01.2022 - 11 Öffentlichkeitsarbeit des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

Herr Glaser hat gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 der Kommunalverfassung M-V einen Antrag für die Tagesordnung gestellt.

 

Herr Glaser geht auf die einzelnen Medien, die zur Öffentlichkeitsarbeit des Bürgermeisters genutzt werden und worden sind, ein. Er weist darauf hin, dass bei der Veröffentlichung von Artikeln oder Beiträgen auf eine sachliche Darstellung geachtet werden soll. Ohne das unterschiedliche, politische Entscheidungen der Gemeindevertretung mitgeteilt werden.

Bei der Pinnower Petermännchen Post ist ein Artikel bzw. ein Bürgerbrief nicht bzw. in verkürzter Form veröffentlicht worden.

Zur Veröffentlichung von Artikeln für die Homepage müssen Richtlinien in der Gemeindevertretung besprochen und festgelegt werden. Der eingereichte Artikel/Brief soll unter der Rubrik Bürgerbriefe auf der Homepage veröffentlicht werden.

 

Ein weiterer Punkt ist die Benutzung der Wahlaufsteller für weihnachtliche Grüße des Bürgermeisters. Hierzu wird auf die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Pinnow hingewiesen.

 

Als weiteres Medium zur Öffentlichkeitsarbeit wird auf den Amtsboten des Amtes hingewiesen. Grußworte oder Informationen an die Einwohner einer Gemeinde können auch darüber bekanntgegeben werden.