22.03.2022 - 7 Antrag auf Grundstückszufahrt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt dem Bürgermeister dem Antrag auf Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 Metern, in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 81/21 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rund- oder Tiefbordstein zu setzen (falls noch nicht vorhanden) und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage