18.01.2022 - 6 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Teilf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Im städtebaulichen Vertrag sind folgende Dinge mit aufzunehmen:

  1. Beteiligung der Gemeinde an der Tressenführung der 110 KV Leitung
  2. 2. Ersatz des Notstromaggregates in Pinnow Nord durch einen Elektroanschluss
  3. 3. Sitz des Unternehmens ist die Gemeinde Pinnow
  4. 4. Festschreiben des Bergbaugebietes an der Westgrenze von Pinnow Nord (Aktuelle Ufergrenze = neue Bergbaugrenze)

Möglichkeit der Beteiligungen von Bürgern und der Gemeinde am Vorhaben

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow.

Die Flurstücke 298/5 und 310/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 280, 298/3, 308/2, 309/2 und 310/5 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow (derzeit als Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Baubeschränkungsgebiet) – Kiesabbau-, als Wasserfläche und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen) sollen als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.

 

  1. Die Gemeinde Pinnow bestätigt den Entwurf zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow.

Die Gemeinde Pinnow beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über eine öffentliche Auslegung erfolgen soll.

 

Der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen.   

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage