20.06.2022 - 14 Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihres Stel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 20.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- abgelehnt
Da es bereits in der letzten SV-Sitzung hierzu einen Beschluss gab, ist unverständlich, warum ohne konkretes Angebot oder Ausschreibung nun erneut der Beschluss mit doppelter Höhe gefasst werden soll. Es gibt eine Diskussion dazu.
Herr Gamm erläutert, dass, bei Nichttätigkeit der Stadtvertretung, Kinder ab dem Herbst auf dem Sportplatz wahrscheinlich nicht mehr spielen dürfen. Im Zweifelsfall muss ein neuer B-Plan verabschiedet werden. Um diese und weitere Fragen zu klären, schlägt er vor, dass ein Treffen zwischen dem Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung des Amtes Crivitz und den verantwortlichen Ausschüssen der Stadt Crivitz – dem Bau- und Kulturausschuss – schnellstmöglich stattfindet. In dem Zuge schlägt er vor, den HuFa vom 11.07.2022 auf den 07.07.2022 vorzuverlegen und den TOP 14 so lange zurückzuziehen. Herr Gamm stellt folgenden Änderungsantrag:
Änderungsantrag zu BV Cri SV 561/22 – Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Vergabe der Planungsleistungen zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 9 „Ausweichsportplatz Geschwister-Scholl-Platz“ der Stadt Crivitz
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stellt fest, dass das Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Bauamt) des Amtes Crivitz für die Abarbeitung der Problemlage aus diesem Bebauungsplan keine „Heilung“ in den juristischen Verfahren entwickelt hat. Die Lärmproblematik vor Ort war aus der Vergangenheit bereits hinreichend bekannt.
Die Haftung des Amtes Crivitz aus den nunmehr entstehenden Kosten für die Stadt Crivitz zu prüfen, Haftungsansprüche der Stadt sind gegebenenfalls geltend zu machen.
Zugleich ist die Haftung gegenüber dem für den Bebauungsplan zuständigen Planungsbüro zu prüfen, Haftungsansprüche der Stadt sind auch hier gegebenenfalls geltend zu machen.
Genehmigende Behörde für den Bau des Ausweichsportplatzes Geschwister-Scholl-Platz ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Aufgrund der bereits genannten und auch vorliegenden Tatsachen hätte eine Genehmigung dieses Bauvorhabens eventuell nicht erfolgen dürfen.
Inwieweit hier eine Haftung des Landkreises gegenüber der Stadt Crivitz vorliegt, ist durch das Amt Crivitz zu prüfen, Haftungsansprüche sind gegebenenfalls geltend zu machen.
Es findet am 29.06.2022 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Crivitz eine Beratung des Bauausschusses, des Kulturausschusses und des Bauamtes zu dieser Problemlage statt. Sämtliche Unterlagen (von der 1. Planung an) werden durch das Amt zur Verfügung gestellt. Ziel ist die vernünftige „Heilung“ des Bebauungsplans Nr. 9 sowie die Ermittlung der Ursachen für den derzeitigen Stand.
Weiterhin wird beschlossen, den HuFa am 07.07.2022 und nach dem HuFa weitergehend die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter zu ermächtigen, den Planungsauftrag zur Erarbeitung der erforderlichen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz Geschwister-Scholl-Platz“ der Stadt Crivitz an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Frau Brusch-Gamm stellt den Änderungsantrag von Herrn Gamm zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
15Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Im Anschluss darauf stellt Frau Brusch-Gamm die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf seiner Sitzung die Bürgermeisterin und Ihren Stellvertreter zu ermächtigen, den Planungsauftrag zur Erarbeitung der Erarbeitung der erforderlichen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz Geschwister Scholl-Platz“ der Stadt Crivitz an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.