20.06.2022 - 6 Beschluss zur 3. Satzung zur Änderung der Haupt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende erklärt, dass es sich hierbei um die Grundlage für die Gründung eines Senioren- und Behindertenbeirates handelt. Hier wird vom Sozialausschussvorsitzenden vorgetragen, dass elf Kandidaten zur Auswahl stehen, der Text aber zehn vorsieht.

 

Herr Wurlich stellt einen Antrag auf Erhöhung der möglichen Mitgliederzahl im Senioren- und Behindertenbeirat von 10 auf 15.

 

Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

8Nein –Stimmen

1Enthaltungen

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

 

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

 

 

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.06.2021, wird wie folgt geändert:

 

 

  1. Es wird ein § 6a eingefügt:

 

§ 6a

Senioren- und Behindertenbeirat

 

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren-und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitz  gewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode entspricht der Wahlperiode der Stadtvertretung.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in seine Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Er hat in den Fachausschüssen bzw. in der Stadtvertretung Rederecht. Die Einwohner der Stadt können sich mit ihren Belangen an den Beirat wenden, um Fragen und Probleme zu klären und Lösungen zu konkretisieren. Der Beirat fördert den Erfahrungsaustausch, die Meinungsbildung und die Koordinierung der Anliegen von Senioren und Behinderten. Der Beirat hat die Solidarität zu wahren und zu fördern. Er soll sich als Schnittstelle der Generationen verstehen.

(5) Der Senioren-und Behindertenbeirat erstattet der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht über seine Arbeit.

 

  1. In § 7 Absatz 1 Ziffer 1 wird der Wert 250,00 €/Monat durch den Wert 1.000,00 €/Monat ersetzt.

 

  1. In § 7 Absatz 4 Satz 1 wird er Wert 2.000,00 € durch den Wert 5.000,00 € ersetzt.

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 


 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage