15.11.2022 - 6 Beratung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di, 15.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Friedofsgebührensatzung vom 12.12.2016 wird ab dem Jahr 2023 neu angepasst. Der vorliegende Entwurf ist im Umweltausschuss beraten worden. Im Folgenden werden die Auszüge aus dem Protokoll vom 20.09.2022 wiederholt.
Als Bestattungsart für 2023 ist die Wäldchenbestattung neu hinzugekommenen. Die
Wäldchenbestattung ist eine individuelle, würdevolle, kostengünstige und naturnahe
Bestattungsform. Um den Stammfuß eines Baumes wird strahlenförmig im Winkel von 45 Grad und versetzt mit einer Länge im Wechsel von 2,50m und 2,00m je ein Urnenplatz eingerichtet. Der Urnenplatz kann bis zu zwei Urnen (für Familienangehörige) aufnehmen. Als Urne ist eine biologisch abbaubare Urne, -z.B. aus gepreßtem Maisstärkemehl- zu verwenden, das muss jedoch der Bestatter beachten.
Eine Umbettung der Urne ist nicht möglich. Grab- und Blumenschmuck ist am Stein abzulegen. Die Urnengrabstelle kann mit einer Platte mit Inschrift des Bestatteten in einem Abmaß von … x …cm versehen werden.
Für die Urnenbestattung im Wäldchen werden nachfolgende Gebühren berechnet:
Die Gebühren für die Urnenbestattung im Wäldchen wird in Anlehnung an die Empehlungen der Ruheforst GmbH in Erbach empfohlen, nach:
1. der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle;
2. den Bewertungskriterien für die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente;
3. und nach der Bestimmung der Beisetzungsstelle für die Verwendung als Einzel-,
Familien- oder Gemeinschaftsbiotop. Hiervon ausgehend werden Wertungsstufen von 1-4 , mit beginnend von 500,- E für die Wertungsstufe 1, mit 750,- E, für die Wertungsstufe 2, mit 740,- E, für die Wertungsstufe 3 mit
950,- E und weiter je nach individueller Festlegung, ausgewiesen.
Darüber hinaus sind Empfehlungen der Ruheforst Schelfwerder der Landesforst MV für die Berechnung der Gebühr für einen Urnenplatz mit einbezogen worden.
Die Wäldchenbesattung im städtischen Friedhof in Crivitz wird danach in die Wertungsstufe 1 eingeordnet.
Die Urnenbestattung am Einzelbaum wird wegen den noch nicht wachstumsreifen Bäume zunächst zurückgestellt.
Zusammenfassung der Empfehlung zur Änderung des vorliegenden Entwurfes der Friedhofgebührensatzung:
Abweichend von dem ersten Entwurf werden nach Beratung zwischen M. Beresowski, Anke Podzsus. Jürgen Heine folgende Änderungen empfohlen:
Wahlmerfachsarggrabstelle 2.500,- E Waldbaumbestattung 2 Urnen 1.500,- E
„ 1 Urne 850,- E Reihengrab Kinder bis 5. LJ 6,- E Alle anderen Gebührensätze sind nach den Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege für den
städtischen Friedhof korrekt berechnet und finden die Zustimmung der Mitglieder des
Umweltausschusses. Weitere Infos zum Aufbau der Wäldchenbestattung:
Die im Wäldchen stehenden Douglasienbäume sind von trockenem Astmaterial bereits befreit worden. Ein Jägerzaun von 1m Höhe wird die unberechtigte Zuwegung von der Parchimer Seite und von der Gartensparte aus absperren.
Der Containerstellplatz und die abgelagerten Grabsteine werden vom Eingang zur Wäldchenbestattung beräumt.
Ein Feldstein von 1,50m Länge und 60x60 in der Breite wird mit einer Inschrift
„Keiner geht ganz von uns, er geht nur voraus“
im Wäldchen stationiert.