20.09.2022 - 11 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 220926...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das natürliche Abtragen von Erdreich vom Hang aus, ist mit einer kompakten Wand aus Feldsteinen gesichert. Am unmittelbaren Rand des Hanges sind keine Sträucher und Bäume vorhanden, die durch Umwelteinflüsse gefährdet sind. Die weiter oben stehenden Laubbäume (Eichen) sind gegenwärtig standfest.

Der BV wird zugestimmt Eine Haftungsverzichtserklärung ist dennoch vom Bauherrn einzuholen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3852&TOLFDNR=66754&selfaction=print