17.05.2022 - 8 Beratung zur Nutzung der Festwiese von Schauste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di, 17.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Zufahrt zum Caravanplatz hat vom Eignang zur Festwiese aus (Taubenhaus) mit einer Breite von 4m zu erfolgen. Der eigentliche Stellplatz ist mit einer Tiefe von 20m festgelegt. Ein Schild am Beginn der Zufahrt muß künftig darauf hinzuweisen
Die Nutzer der Festwiese sind zuvor genauestens über ihren Stellplatz zu einzuweisen.
Das erfordert, die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Pkt.2
„Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Pkt. 2 „Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese“ mit der erforderlichen Breite für die Zufahrt und die Tiefe für den Stellplatz zu ergänzen. Die Änderung dieser Benutzerordnung erfordert dann einen Beschluß der Stadtvertretung. An der Entsorgungseinrichtung für Abwässer ist ebenfalls ein Schild mit dem Hinweis auf “Entsorgung nur für Stellplatzbesucher“ anzubringen.