07.10.2021 - 11 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Do., 07.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Bianca Fülöp
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Behr erläutert, dass er gemäß § 24 Kommunalverfassung in den nächsten beiden TOP befangen ist und übergibt daher die Versammlungsleitung an Herrn Schomann.
Herr Schomann übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt das Wort an Herrn Wacker.
Herr Wacker erläutert:
- dass die zurzeit gültige und angewendete Satzung zur Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes „Untere Elde“ in einigen Punkten fehlerhaft ist, die mit der 1. Änderung jetzt geheilt werden sollen
- Grund für diese Änderung sind ähnlich gelagerte Gerichtsverfahren, die für die Gemeinde jeweils positiv beschieden wurden und in denen am Rande immer wieder kleinere Satzungsfehler durch den Richter aufgezeigt wurden.
- Da nicht die Verwaltung (das Amt) mit Auswirkung handelt, sondern immer die jeweilige Gemeinde, muss die Gemeinde die Verwaltung nun auch in die Lage versetzen, mit einer rechtssicheren Satzung zu arbeiten. Dafür ist jetzt ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zur Satzungsänderung notwendig.
- Die zurzeit gültige Satzung ist dahingehend fehlerhaft, dass sie gegenüber der vorherigen Fassung schlechterstellende (erhöhte Gebühren) Beiträge ausweist und unterjährig rückwirkend beschlossen wurde.
- Die 1. Änderung schafft jetzt lediglich wieder den Stand von 11/2017, um diese Fehler auszugleichen.
- Hinzu kommt, dass in der jetzigen gültigen Satzung eine Unterdeckung von 4 Jahren verrechnet wurde, wobei die Gesetzeslage aber nur 3 Jahre Ausgleich zulässt. Somit entfallen aus der Kalkulation für die „Untere Elde“ 1.265,36 €, die nicht mehr umgelegt werden könne.
Diese Summe ist allerdings nicht die, die der Gemeinde verloren geht, sondern nur der Betrag, der aus der Kalkulation entfällt. Grund hierfür ist, dass 99 % aller Bescheide bestandskräftig sind und somit lediglich die vakanten “gerichtsanhängigen“ Bescheiden geändert werden.
Anmerkung zum Protokoll:
Die detaillierte Berechnung ergab, dass bezogen auf die Vorteilsfläche der Kläger im Verbandsgebiet Untere Elde für 2014 lediglich 287,79 € nicht umgelegt werden können
Herr Schomann erläutert nochmals, dass er nicht einsieht, warum die Gemeinde die Unterdeckung aus 2014 übernehmen sollte und sieht das Amt in der Pflicht.
Herr Wacker erläutert, dass die Regelung dazu in der Abgabenordnung verankert ist und hier genau geregelt ist, dass lediglich in einen Zeitraum von 3 Jahren Über- oder Unterdeckungen ausgeglichen werden können. Sofern die Gemeinde dem Beschluss nicht zustimmt, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ggf. die Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Parteien bezahlen muss. Wie hoch diese sind, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Ferner weist Herr Wacker darauf hin, dass auch von Seiten der Amtsvorsteherin Widerspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben wird, sofern die Beschlussfassung rechtswidrig ist.
Sofern die anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, wird eine weitere Satzungsänderung angeschoben, da in den letzten Jahren eine nicht unerhebliche Überdeckung erzielt wurde, die ausgeglichen werden muss. Es ist daher davon auszugehen, dass der Beitrag für 2022 stark sinken wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt auf ihrer Sitzung die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Tramm über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde" anzunehmen.
Der aktualisierte Beitragssatz beträgt 0,0019094 €/m² für das Beitragsjahr 2018.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,2 kB
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